Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Die Organisation der Tour ist mit einigen Aufwendungen verbunden. Bei kurzfristiger Absage berechnen wir daher entsprechende Ausfallkosten, um diese Aufwendungen auszugleichen.
1.) Bei Rücktritt 4 Wochen vor Tourstart werden 25% des Grundpreises pro Fahrer / Mitfahrer fällig.
2.) Bei Rücktritt 1 - 4 Woche(n) vor Tourstart werden 50% des Grundpreises pro Fahrer / Mitfahrer fällig.
3.) Bei Rücktritt 7-1 Tag(e) vor Tourstart werden 100% des Grundpreises pro Fahrer / Mitfahrer fällig.
4.) Bei Rücktritt am Tag des Veranstaltungsbeginns werden 100% des Grundpreises pro Fahrer / Mitfahrer zuzüglich der Verpflegungspauschale pro Person fällig.
Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, entfällt die Berechnung der Ausfallkosten.
Mit der Anmeldung für eine geführte Geländewagentour in einem von uns gestellten Fahrzeug verzichten die Teilnehmer gegenseitig-außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese nicht durch eine Versicherungsleistung ausgeglichen werden. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
Der Haftungsausschluß wird mit Teilnahme an der Veranstaltung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Die Teilnehmer tragen die alleinige zivil-und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen verursachten Schäden, soweit hiermit kein unzulässiger Haftungsausschluß vereinbart wird.
Es obliegt dem Teilnehmer festzustellen, ob seine individuellen Fähigkeiten für die Bewältigung der vorgegebenen Route ausreichen. Bei Fahrzeugausfall behalten wir uns vor, die Teilnehmer in den restlichen Fahrzeugen unterzubringen.
Voraussetzung der Teilnahme ist die Zustimmung zu unseren separaten Teilnahmebedingungen (Ausfüllen vor Ort), für Selbstfahrer eine durchschnittliche Fahrpraxis und eine gültige PKW Fahrerlaubnis.
Wir bewegen uns größtenteils in für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen, ehemaligen oder aktiven Tagebaugebieten in denen die betrieblichen Abläufe der Betreiber stets Vorrang haben.
Bei Sperrung von Gebieten seitens des Bergbaubetreibers,
bei schwierigen Wettersituation
bei Ausfall des Instruktors oder einzelner Fahrzeuge
können unter Umständen erhebliche Abweichungen und Änderungen im Streckenverlauf notwendig werden oder die Veranstaltung auch kurzfristig komplett abgesagt werden!
Film-, Bild- und Tonaufnahmen
Die Teilnehmer dürfen selbstgemachte Aufnahmen nur für private Zwecke verwenden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auf der Reise Film-, Bild- und Tonaufnahmen zu machen bzw. diese durch Dritte machen zu lassen und die entstandenen Aufnahmen zu Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zu Vermarktungszwecken einzusetzen.